Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau


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Sachkunde § 11

§ 11 Sachkunde Terraristik

Warum?

Das Tierschutzgesetz definiert in §11 dass, wer....

  • gewerbsmäßig mit Wirbeltieren handeln will,
  • gewerblich mit Wirbeltieren handeln will,
  • ein Tierheim leiten will,
  • einen Zoo leiten will,
  • wer Tiere für andere trainieren will,
  • wer Tiere in einer geweblichen Einrichtung pflegen will,


die Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde braucht.


Der Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz richtet sich an alle Personen, die den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen. Dies können sein: gewerbliche Züchter, Tierhandel, Ausstellung von Tieren, Betreiben von Tierheimen / tierheimähnlichen Einrichtungen (z.B. Auffangstationen), Mitarbeiter von derartigen Einrichtungen, Mitarbeiter im Zoofachhandel, Börsenveranstalter.

Ob Sie den Regelungen des § 11 TierSchG unterliegen, klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Veterinärbehörde.
Ist dies der Fall, klären Sie unbedingt vor Buchung einer Schulung / Prüfung mit Ihrer Veterinärbehörde, ob diese den VDA / DGHT-Sachkundenachweis anerkennt.



Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau | t.luecke@reptilien-haus.de

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