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§2 Sachkunde
Terraristik
Warum?
Der §2Tierschutzgesetz sagt:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat...
Diese Schulung ist geeignet für Privathalter, die freiwillig ihre Kenntnisse in der Terraristik nachweisen möchten.
Die Schulung ist aber ebenfalls geeignet, sofern die Sachkunde allgemein gem. § 2 TierSchG festgestellt werden soll bzw. nachgewiesen werden muss und der Nachweis der Sachkunde nicht im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 TierSchG erbracht werden muss. Er ist zum Nachweis der Sachkunde geeignet zur Vorlage bei Veterinärbehörden (außer bei Verfahren nach § 11 TierSchG) oder Artenschutzbehörden.(§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV)