Sachkunde Terraristik - Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau

Menu
Direkt zum Seiteninhalt

Sachkunde Terraristik

Sachkunde Terraristik

Warum?

Der §2 Tierschutzgesetz sagt:

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat...

1.  muss das Tier seiner Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren,
    pflegen und verhaltensgerecht

2.  darf die Möglichkeit des Tieres zu artgerechten Bewegung nicht ...einschränken.

3.  muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte
    Unterbringung des Tieres Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Diese Schulung ist geeignet für Privathalter, die freiwillig ihre Kenntnisse in der Terraristik nachweisen möchten.
Die Schulung ist aber ebenfalls geeignet, sofern die Sachkunde allgemein gem. § 2 TierSchG festgestellt werden soll bzw. nachgewiesen werden muss und der Nachweis der Sachkunde nicht im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens nach § 11 TierSchG erbracht werden muss. Er ist zum Nachweis der Sachkunde geeignet zur Vorlage bei Veterinärbehörden (außer bei Verfahren nach § 11 TierSchG) oder Artenschutzbehörden.(§ 7 Abs. 1 Nr. 1 BArtSchV)
Sachkunde-und Gefahrtierschulungszentrum Oberammergau                                                                                         E-Mail: t.luecke@reptilien-haus.de

Zurück zum Seiteninhalt